Gäste können sich dem weltberühmten Neandertaler in einer Rotunde im Museumsfoyer nähern
LVR-LandesMuseum Bonn, Gäste können sich dem weltberühmten Neandertaler in einer Rotunde im Museumsfoyer nähern

LVR-LandesMuseum Bonn

Bonn

Seit 400.000 Jahren leben Menschen im Rheinland. Eines der größten und ältesten kunst- und kulturhistorischen Museen Deutschlands, das LVR-LandesMuseum Bonn, erzählt ihre Geschichte: vom Neandertaler, dessen Originalskelett zu den bedeutendsten archäologischen Funden der Welt zählt, bis zum Rheinländer der Gegenwart. Die neue Dauerausstellung „Welt im Wandel“ und regelmäßige Wechselausstellungen nehmen Leben und Alltag in der Region, gesellschaftliche Veränderungen und neue kulturelle Perspektiven in den Fokus.

Der erste Teil der neuen Dauerausstellung widmet sich den vergangenen 1000 Jahren: Gäste können sich Themen wie Glauben und Wissen, Handel und Handwerk sowie Fortschritt und Rückbesinnung anhand von Skulpturen, Gemälden, Grafiken, Fotoarbeiten und Kostbarkeiten des Kunsthandwerks nähern. Zu den Höhepunkten der Sammlung gehören mittelalterliche Holzskulpturen wie die Pietà Roettgen, prachtvolles Kunsthandwerk aus den barocken Residenzen, Gemälde der Düsseldorfer Malerschule sowie künstlerische Positionen und fotografische Arbeiten vom 20. Jahrhundert bis zur Gegenwart.

Die „Galerie der unscheinbaren Dinge“ zeigt erstmals archäologische Funde der Neuzeit vom 19. Jahrhundert bis zur jüngsten Vergangenheit. Den Bogen ins Morgen schlägt schließlich das „Museum der Zukunft“, das im Zentrum der Ausstellung zum Austausch über aktuelle Themen und Zukunftsfragen anregt. Zahlreiche interaktive Stationen und Multimedia-Angebote stehen zur Probe bereit. Das „Museum der Zukunft“ soll durch die Beteiligung der Besuchenden ein Debattenforum, eine Ideenwerkstatt und einen Ort des lebendigen Austausches werden.

Alles Wichtige zur Barrierefreiheit und der Kennzeichnung

  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

    • Es gibt vier gekennzeichnete Parkplätze für Menschen mit Behinderung.   
    • In ca. 500 m Entfernung befindet sich der Bonner Hauptbahnhof. 
    • Der Eingang ins Gebäude ist stufenlos möglich. 
    • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Räume und Einrichtungen sind stufenlos oder über Aufzüge zugänglich. 
    • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit.
    • Der Schalter/die Kasse ist an der niedrigsten Stelle 78 cm hoch. 
    • Die Exponate/Objekte und die Informationen zu den Exponaten sind überwiegend im Sitzen sichtbar und lesbar. 
    • Im Restaurant "DelikArt" sind unterfahrbare Tische (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm mit einer Tiefe von 30 cm) vorhanden. 
    • Es sind öffentliche WCs für Menschen mit Behinderung vorhanden, welche von mindestens einer Seite anfahrbar ist (mindestens 80 cm). Es sind links und rechts vom WC klappbare Haltegriffe vorhanden.   
    • Folgende Hilfsmittel werden angeboten: Rollstuhl
    • Es werden Führungen für Menschen mit Gehbehinderung und für Rollstuhlfahrer angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
    • Die gesamte Route der Führung ist für Rollstuhlfahrer stufenlos befahrbar. Es stehen für Menschen mit  Gehbehinderung mobile oder feste Sitzgelegenheiten zur Verfügung, die  während der Führung benutzt werden können. 
    Detailangaben für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen und Rollstuhlfahrende
  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

    • Es gibt keinen optisch deutlich wahrnehmbaren Alarm. 
    • Es ist eine induktive Höranlage an der Kasse vorhanden. 
    • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden. 
    • Die Informationen zu den Exponaten/Objekten werden überwiegend schriftlich vermittelt. Informationen sind teilweise olfaktorisch wahrnehmbar. 
    • Es sind folgende technische Möglichkeiten der Informationsvermittlung vorhanden:  Multimedia-Guides mit einer Führung in Deutscher Gebärdensprache  
    • Im Restaurant sind Tische mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden, an denen keine Lampen stehen oder hängen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. 
    • Es werden Führungen für Menschen mit Hörbehinderung und gehörlose Menschen (in deutscher Gebärdensprache) angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig. 
    Detailangaben für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Gehörlöse
  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

    • Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenführhunde etc.) dürfen mitgebracht werden. 
    • Außenwege haben eine visuell kontrastreiche und taktil erfassbare Gehwegbegrenzung.  
    • Der Eingang ist nicht visuell kontrastreich gestaltet, aber durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar. 
    • Fast alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.   
    • Es ist ein Leitsystem mit Bodenindikatoren vorhanden. 
    • Die Beschilderung in gut lesbarer Schrift gestaltet. Informationen zur Orientierung sind taktil erfassbar (z.B. Relief- oder Prismenschrift). 
    • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. 
    • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Es sind taktile Informationen zum Stockwerk am Anfang und am Ende der Treppenläufe vorhanden.
    • Treppen haben beidseitig Handläufe. 
    • Die Exponate sind allgemein gut ausgeleuchtet. Es gibt einen visuellen Kontrast zwischen den Exponaten und der Umgebung.  
    • Die Informationen zu den Exponaten werden überwiegend schriftlich vermittelt und sind visuell kontrastreich gestaltet, sowie taktil (Brailleschrift, Prismenschrift) erfassbar. Es gibt auch akustische Informationen. 
    • Es werden Führungen für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen angeboten. Es ist eine Voranmeldung notwendig.  
    • Während der Führungen werden Exponate zum Tasten integriert.  
    • Es steht ein Audio-Guide zur Verfügung, der selbständig von Menschen mit Sehbehinderung / blinden Menschen bedient werden kann. 
    • Angebotene Hilfsmittel: beleuchtete Lupen und Monokulare, Blindenstockhalterung an den Exponaten
    Detailangaben für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Blinde
  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht.

    • Name bzw. Logo des Museums sind von außen klar erkennbar. 
    • Das Ziel des Weges ist in Sichtweite oder Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand oder es ist ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem vorhanden.  
    • Informationen zu den Exponaten werden in Leichter Sprache bereitgestellt. 
    • Die Speisen im Restaurant werden nicht sichtbar präsentiert. Es ist keine Speisekarte mit Bildern vorhanden.  
    • Ein Mediaguide enthält Infos in Leichter Sprache. 
    • Es werden Führungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in Leichter Sprache gehalten. Es ist eine Voranmeldung zur Führung notwendig. 
    Detailangaben für Menschen mit Kognitiven Beeinträchtigungen

Alles Wichtige im Überblick

  • Dienstag bis Sonntag 11-18 Uhr

    Geschlossen:

    Heiligabend: 24.12.2024
    1. Weihnachtsfeiertag: 25.12.2024
    Sylvester: 31.12.2024

    Im Zuge der Neukonzeption der Dauerausstellung ist es notwendig, das 1. Obergeschoss des Altbaus für den Publikumsverkehr zu schließen. Dadurch ist ein Teil der Dauerausstellung aktuell nicht zugänglich.

    Die Dauerausstellung wird in einem Teil gerade umgebaut. Alle anderen Teile der Dauerausstellung sind weiterhin zugänglich.

    https://landesmuseum-bonn.lvr.de/de/ihr_besuch/besuch_planen/besuch_planen.html

    Heute geöffnet
    Dienstag11:00 - 18:00
    Mittwoch11:00 - 18:00
    Donnerstag11:00 - 18:00
    Freitag11:00 - 18:00
    Samstag11:00 - 18:00
    Sonntag11:00 - 18:00
  • Erwachsene: 11,00 €
    Ermäßigt: 7,00 €

    Kombiticket (Sonder- und Dauerausstellung) 11 € / ermäßigt 7,00 €; Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos; Schulklassen kostenlos

    Freier Freitag
    Das LVR-LandesMuseum Bonn bietet einmal im Monat einen eintrittsfreien Tag an. Dieser ist immer am 1. Freitag im Monat.

    Freier Eintritt
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
    Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des LVR-LandesMuseums Bonn
    Mitglieder des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande
    Mitglieder des Deutschen Museumsbundes (DMB)
    Mitglieder des International Council of Museums (ICOM)
    Uni-Seminare mit Dozent*innen
    Leistungsempfänger*innen des LVR (Eingliederungshilfe) inkl. einer Begleitperson
    Menschen mit Schwerbehindertenausweis sowie Begleitpersonen mit Eintrag im Ausweis

    Ermäßigter Eintritt
    Als Träger von insgesamt 20 Museen bzw. Kultureinrichtungen setzt der LVR Eintrittspreise für seine Museen nach eigener Maßgabe fest. Um niemanden auszugrenzen oder zu benachteiligen, achtet der Verband dabei stets auf eine niedrigschwellige Preisgestaltung, die es möglichst vielen Menschen ermöglicht, die LVR-Museen zu besuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben in den LVR-Museen generell freien Eintritt, ebenso wie Menschen, die vom LVR Eingliederungshilfe erhalten. Für weitere Gruppen bietet der LVR ermäßigte Eintritte, z.B. Menschen mit Behinderungen, Auszubildende, Studierende oder für Bürgergeld-Empfänger*innen aus den jeweiligen Kommunen, sofern diese Inhaber eines kommunalen Sozial-Ausweises, -Passes o.ä. sind.

    Freier Eintritt in die LVR-Museen für Geflüchtete.
    Geflüchtete haben freien Eintritt in die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland. Der LVR möchte damit Geflüchteten helfen, die Geschichte und die Kultur des Rheinlandes kennenzulernen.Für den freien Eintritt ist die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung erforderlich. Auch für Begleitpersonen, die Geflüchtete betreuen, ist der Eintritt frei (max. 2 Personen pro Gruppe).



    Kombiticket (Sonder- und Dauerausstellung) 11 € / ermäßigt 7,00 €; Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre kostenlos; Schulklassen kostenlos

    Freier Freitag
    Das LVR-LandesMuseum Bonn bietet einmal im Monat einen eintrittsfreien Tag an. Dieser ist immer am 1. Freitag im Monat.

    Freier Eintritt
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
    Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer des LVR-LandesMuseums Bonn
    Mitglieder des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande
    Mitglieder des Deutschen Museumsbundes (DMB)
    Mitglieder des International Council of Museums (ICOM)
    Uni-Seminare mit Dozent*innen
    Leistungsempfänger*innen des LVR (Eingliederungshilfe) inkl. einer Begleitperson
    Menschen mit Schwerbehindertenausweis sowie Begleitpersonen mit Eintrag im Ausweis

    Ermäßigter Eintritt
    Als Träger von insgesamt 20 Museen bzw. Kultureinrichtungen setzt der LVR Eintrittspreise für seine Museen nach eigener Maßgabe fest. Um niemanden auszugrenzen oder zu benachteiligen, achtet der Verband dabei stets auf eine niedrigschwellige Preisgestaltung, die es möglichst vielen Menschen ermöglicht, die LVR-Museen zu besuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben in den LVR-Museen generell freien Eintritt, ebenso wie Menschen, die vom LVR Eingliederungshilfe erhalten. Für weitere Gruppen bietet der LVR ermäßigte Eintritte, z.B. Menschen mit Behinderungen, Auszubildende, Studierende oder für Bürgergeld-Empfänger*innen aus den jeweiligen Kommunen, sofern diese Inhaber eines kommunalen Sozial-Ausweises, -Passes o.ä. sind.

    Freier Eintritt in die LVR-Museen für Geflüchtete.
    Geflüchtete haben freien Eintritt in die Museen des Landschaftsverbandes Rheinland. Der LVR möchte damit Geflüchteten helfen, die Geschichte und die Kultur des Rheinlandes kennenzulernen.Für den freien Eintritt ist die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung erforderlich. Auch für Begleitpersonen, die Geflüchtete betreuen, ist der Eintritt frei (max. 2 Personen pro Gruppe).

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