FFT Düsseldorf

Düsseldorf

Ihr findet das FFT im KAP1, dem Kulturzentrum am Konrad-Adenauer-Platz 1, direkt gegenüber vom Düsseldorfer Hauptbahnhof.

Alles Wichtige zur Barrierefreiheit und der Kennzeichnung

  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - barrierefrei für Menschen mit Gehbehinderung und teilweise barrierefrei Rollstuhlfahrer".  

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

    • In 150 m Entfernung befindet sich der Hauptbahnhof Düsseldorf . 
    • Betriebseigene Parkplätze stehen nicht zur Verfügung. 
    • Das Gebäude ist stufenlos zugänglich.
    • Der Schalter/die Kasse ist 112 cm hoch. 
    • Alle für den Gast nutzbaren und erhobenen Türen/Durchgänge sind mindestens 90 cm breit. 
    • Alle für den Gast nutzbaren Räume sind ebenerdig oder per Aufzug erreichbar.
    • Die Aufzugskabine ist 171 cm x 185 cm groß.
    • Bei der Bühne 1 sind zwei Rollstuhlplätze vorhanden. Die ausgewiesenen Plätze sind stufenlos und mit einer maximalen Längsneigung von 6 % erreichbar. 
    • Bei der Bühne 2 sind zwei Rollstuhlplätze vorhanden. 
    • In der Bar sind unterfahrbare Tische vorhanden (Maximalhöhe 80 cm, Unterfahrbarkeit in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm). 

    Öffentliches WC für Menschen mit Behinderung 

    • Die Bewegungsflächen betragen:
      vor dem Waschbecken und vor dem WC 175 cm x 150 cm;
      links neben dem WC und rechts neben dem WC 98 cm x 70 cm.
    • Es sind links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden.
    • Beide Haltegriffe sind hochklappbar.
    • Das Waschbecken ist unterfahrbar in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von weniger als 30 cm.
    • Der Spiegel ist im Sitzen und Stehen einsehbar.
    • Es ist eine Schnur als Alarmauslöser vorhanden.
    Detailangaben für Menschen mit Gehbeeinträchtigungen und Rollstuhlfahrende
  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Hörbehinderung".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

    • Bei einem akustischen Alarm erscheint kein optisch wahrnehmbares Blink- oder Blitzsignal. 
    • Es ist eine induktive Höranlage vorhanden.  
    • In den Aufzügen wird der Notruf akustisch, nicht optisch bestätigt. Alternativ sind Treppen vorhanden.
    Detailangaben für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen und Gehörlöse
  • Alle prüfrelevanten Bereiche erfüllen die Qualitätskriterien der Kennzeichnung "Barrierefreiheit geprüft - teilweise barrierefrei für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen".

    Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht. 

    • Assistenzhunde dürfen mitgebracht werden.
    • Der Eingang ist visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt und durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar.  
    • Glastüren (Ganzglastüren) sind teilweise nicht mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet.
    • Es sind visuell kontrastreichen oder taktil erfassbaren Bodenindikatoren vorhanden.  
    • Die Beschilderung ist in gut lesbarer und kontrastreicher Schrift gestaltet. 
    • Alle erhobenen und für den Gast nutzbaren Bereiche sind gut, d.h. hell und blendfrei, ausgeleuchtet.  
    • Ein abgehender Notruf im Aufzug wird akustisch bestätigt. 
    • Treppen weisen mindestens an der ersten und letzten Stufe visuell kontrastreiche Kanten auf. Die Treppe hat beidseitige Handläufe. Es sind taktile Informationen zum Stockwerk am Anfang und am Ende der Treppenläufe vorhanden. 
    • Es gibt inklusive und taktile Ausstellungen, Aufführungen etc. (nicht bei allen Veranstaltungen, Performances). 
    Detailangaben für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Blinde
  • Einige Hinweise zur Barrierefreiheit haben wir nachfolgend zusammengestellt. Detaillierte Angaben finden Sie im Prüfbericht am Ende des Textes.

    • Name und Logo des Betriebes sind von außen klar erkennbar.
    • Die Ziele der Wege sind in Sichtweite oder es sind Wegezeichen in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. 
    Detailangaben für Menschen mit Kognitiven Beeinträchtigungen
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